AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
des SACHVERSTÄNDIGENBÜRO MÜNCHEN-OST LTD

1. Auftrag:

Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch andere Personen getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer =AN bzw. Sachverständiger = SV.

4. Gutachteninhalt:

Der Inhalt des Gutachtens entspricht den Leitsätzen für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung nach dem Institut für Sachverständigenwesen (IFS) e.V Auflage ISBN 3-928-528-02, zur Auftragsdurchführung sind unsere AGB maßgeblich. 5. Fristen, Kündigung und Rücktritt

Als Fertigstellungsdatum AN erstellt das Gutachten in der Regel innerhalb von einer Woche ab Auftragserteilung.

 Vereinbarter Fertigstellungstermin: _________________ den _________________ _______ h

Diesem Datum ist eine angemessene Nachfrist, bei Lieferverzug hinzu zu rechnen.. Bei Überschreitung kann der AG den Vertrag kündigen, erarbeitete Vorleistungen des AN sind dann anteilmäßig zu bezahlen. Der AN kommt in Verzug, wenn er selbst die Lieferverzögerung zu vertreten hat und seinen AG nicht rechtzeitig vom Lieferverzug unterrichtet. Wird dem AN während der Auftragsbearbeitung die Erstattung des Gutachtens unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. In diesem Fall steht dem AG ein Schadenersatzanspruch aus Vertragsverletzung nicht zu.

8. Zahlung:

Die Zahlung ist bei Übergabe des Gutachtens fällig. Bei Zahlungsverzug wird mit 5 v. Hundert über dem Diskontsatz an Verzugszinsen gerechnet.

8.1. Besonderheit:

Da es in der Regel bei der gebotenen Eile nicht möglich ist., unverzüglich nach Auftragsannahmedie Bonität des AG zu überprüfen, wird mit Sicherungsabtretung gegenüber Verursacher und dessen Versicherer die Bezahlung des Gutachten- Honorares abgesichert. Alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten des AG.

9. Abtretungen

Der AG ist nur mit dem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis des An berechtigt, etwaige ihm aus dem zwischen den Parteien bestehenden Werkvertrag zustehende gegenwärtige oder zukünftige Forderungen und Ansprüche gegen den SV an Dritte abzutreten oder zu veräußern.

10. Teilunwirksamkeit:

Sollten Teile des abgeschlossenen Vertrage üngültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt unberührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Offenbarungspflicht:

Alle für die Gutachtenerstellung notwendigen Auskünfte und Unterlagen, müssen dem SV rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen u.a. vorausgegangene Unfallschäden, Belege über Instandsetzungen, werterhöhende Reparaturen, verborgene Mängel, Abweichungenvom derzeitigen Kilometerstand. Das Verschweigen von Tatsachen ist das Risiko des Auftraggebers (AG) Wichtiger Hinweis: Das Verschweigen von Unfall- Vorschäden kann zur Leistungsfreiheit der Schädiger- Versicherung führen.

6. Gewährleistung und Haftung:

Als Gewährleistung kann der AG zunächst kostenlose Nachbesserung fordern. Mängel und Einreden müssen unverzüglich nach Feststellung dem AN schriftlich angezeigt werden. Wird ein Rechtsstreit aus dem Werk angestrebt, gleich aus welchem Rechtsgrund, so ist zwingend der AN zu seinem erstellten Gutachten anzuhören.

7. Werklohn:

7.1 Grundhonorar (netto):

Abrechnungsmodus: Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe, unter Berücksichtigung einer innerbetrieblichen Kalkulation ermittelt. Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten (brutto) bis zur Opfergrenze, zuzgl. einer evtl. anfallenden Wertminderung, zuzüglich evtl. anfallender Vorschaden Berechnung

7.2 Folgende Arbeitsleistungen sind bei dem, im Auftrag angegebenen Gutachten unter 1.) und 2.) im Grundhonorar beinhaltet:

Abrechnungsmodus: Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe, unter Berücksichtigung einer innerbetrieblichen Kalkulation ermittelt. Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten (brutto) bis zur Opfergrenze, zuzgl. einer evtl. anfallenden Wertminderung, zuzüglich evtl. anfallender Vorschaden Berechnung

7.5 Mögliche Aufschläge

Bei Gutachten für Fahrzeuge bei denen keine DAT- oder Audatex- Datensätze vorhanden sind, wird ein Preisaufschlag nach Aufwand erhoben. Zusätzlich wird das benötigte, qualifizierte Büropersonal mit einem Stundensatz von 49,50 € (netto, ohne Mwst.) verrechnet. Fahrtzeiten werden nach angefallenem Zeitaufwand mit dem Stundensatz des Sachverständigen , Fahrzeugkosten mit € 0,50 pro gefahrenen Kilometer berechnet, jedoch nur maximal bis € 29,00 (Stadt) und € 39,00 (Region) Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten können Zuschläge von bis zu 30 % berechnet werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

ist die berufliche Niederlassung des SV zum Zeitpunkt der Klageerhebung, soweit dies möglich ist.

3. Durchführung des Auftrages:

Der Auftrag ist entsprechend den für einen Sachverständigen gültigen Grundsätzen, unparteiisch und nach sachverständigem Ermessen auszuführen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der AN nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. Der AN kann zur Vorbereitung und Hilfe SV- Mitarbeiter einsetzen. Im übrigen ist der AN berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen Untersuchungen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchführen zu lassen. Die während der Prüfung und Probefahrt notwendige Haftung verbleibt beim AG bzw. Fahrzeughalter, soweit den AN kein grobes Verschulden trifft. Der AG darf dem SV keine Weisungen erteilen, die dessen Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können. Der SV unterliegt der Schweigepflicht. Werden dem AN im Nachhinein vom AG verschwiegene Tatsachen oder unwahre Angaben bekannt, hat er das Recht, das erstellte Gutachten für ungültig zu erklären. Das Gutachtenhonorar wird trotzdem in voller Höhe geschuldet.

7.3 Ausdrücklich n i c h t im Grundhonor beinhaltet sind:

Abrechnungsmodus: Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe, unter Berücksichtigung einer innerbetrieblichen Kalkulation ermittelt. Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten (brutto) bis zur Opfergrenze, zuzgl. einer evtl. anfallenden Wertminderung, zuzüglich evtl. anfallender Vorschaden Berechnung

7.4 Sondergutachten , wie z.B. Brandschadenbeurteilung - Unfallanalyse - Schlüsselgutachten - Beweissicherung über Unfallvorschäden etc., sowie Gutachten bei denen keine DAT- bzw. Audatex- Datensätze vorhanden sind, werden nach Z eitaufwand abgerechnet.

Abrechnungsmodus: Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe, unter Berücksichtigung einer innerbetrieblichen Kalkulation ermittelt. Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten (brutto) bis zur Opfergrenze, zuzgl. einer evtl. anfallenden Wertminderung, zuzüglich evtl. anfallender Vorschaden Berechnung

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